Was passiert mit den Patientenakten bei der Praxisübergabe?

Mit dem Zahnarztpraxis Verkauf übernehmen Sie in aller Regel nicht einfach nur Räumlichkeiten und medizinische Geräte. Vielmehr sind auch umfangreiche Patientenakten Teil des Umfangs. Doch dürfen Sie eigentlich einfach die Praxisdaten verwerten oder müssen Sie wichtige gesetzliche Regelungen beachten? Die Adviserio GmbH kennt die Antwort auf diese Frage genau. Wir geben Ihnen wichtige Tipps, damit Sie bei Ihrer  Zahnarztpraxis Übernahme garantiert alles richtig machen.

Patientenakten bei einer Praxisübernahme
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Das Wichtigste in Kürze

  • Patientenakten dürfen nur mit Einwilligung der Betroffenen weiterverwendet werden.
  • Eine schriftliche Einwilligungserklärung müssen Sie daher von Ihren Patienten oder Patientinnen einholen.
  • Mit der Zwei-Schrank-Methode können Sie die Übergangszeit nach der Übergabe überbrücken.

Darum sind die Akten der Patienten so entscheidend bei der Praxisübernahme

In vielen Fällen der Praxisübernahme sind die Patientenakten der größte Schatz des gesamten Umfangs. Denn für Sie als Nachfolger oder Nachfolgerin sind die Unterlagen eine wichtige Basis für den weiteren Geschäftserfolg einer Praxis. Viele Patienten und Patientinnen werden auch nach dem Wechsel weiterhin zu Ihnen kommen, da Sie die gesamte Krankengeschichte schwarz auf weiß vorliegen haben.

Doch damit Sie gesetzeskonform vorgehen können, wenn Sie die Praxisdaten übernehmen möchten, müssen Sie wesentliche Faktoren beachten. Nur so werden Sie alle Rechte der Patienten und Patientinnen berücksichtigen und können sich nicht angreifbar machen.


Holen Sie sich die notwendige Einwilligungserklärung ein

Damit Sie als Nachfolger oder Nachfolgerin die Patientenkartei Ihrer Kunden und Kundinnen verwenden dürfen, müssen Sie sich die Einwilligung der Betroffenen einholen. Denn auch für Sie gilt weiterhin die Schweigepflicht über den Inhalt der Akten. Informieren Sie daher am besten noch vor dem Wechsel alle Patienten und Patientinnen schriftlich über die Nachfolge. Hierbei müssen Sie auch Ihren Namen angeben und um Unterschrift bitten, dass Sie die Akten einsehen und weiter verwenden dürfen. Sollte ein Patient oder eine Patientin dies nicht wünschen, können Sie die Akten entweder aushändigen oder fachgerecht vernichten.


Die Übergangszeit fachgerecht überbrücken

Der Verkauf einer Praxis und die damit verbundene Übernahme durch den Nachfolger oder die Nachfolgerin ist ein andauernder Prozess. Damit Sie die Übergangszeit in Bezug auf die Patientenkartei fachgerecht überbrücken, können Sie das Zwei-Schrank-Modell wählen.

Hierbei richten Sie zwei abschließbare und getrennte Schränke ein. In einem Schrank bewahren Sie die Akten der Patienten und Patientinnen auf, die bereits die Einwilligungserklärung unterzeichnet haben. Im anderen Möbel sind dagegen die Akten verwahrt, bei denen dieses Dokument noch nicht vorliegt. Nach Ablauf der definierten Übergangsfrist werden die verbleibenden Akten entweder vernichtet oder an den Besitzer oder die Besitzerin übergeben.


Mithilfe von Experten die Praxisübergabe meistern

Bei der Praxisübergabe und dem -verkauf gibt es eine Menge zu beachten. Damit Sie alle geltenden Regelungen bei der Übergabe der Patientenkartei beachten, sollten Sie sich am besten von Experten unterstützen lassen. Diese erstellen für Sie die notwendigen Einwilligungserklärungen und senden diese an alle Patienten und Patientinnen. So können Sie sicher sein, dass auch Ihre Übergabe reibungsfrei abläuft.