Sie haben eine erfolgreiche Zeit als Arzt oder Ärztin in Ihrer eigenen Praxis hinter sich und möchten nun die Nachfolge planen? Mithilfe einiger praktischer Tipps und wohlüberlegter Schritte können Sie die Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin für Ihre Praxis stressfrei über die Bühne bringen. Wir von Adviserio verraten Ihnen, worauf es bei der Planung der Praxisnachfolge im Detail ankommt.
1.
Rechtliche Durchführbarkeit klären: Das Versorgungsstärkungsgesetz
Wer über die Abgabe der eigenen Praxis nachdenkt, sollte sich im ersten Schritt zunächst einmal über die allgemeine Versorgung im entsprechenden Planungsbereich informieren. Seit dem August 2015 und der Einführung des sogenannten Versorgungsstärkegesetzes wurde die Übertragung von Vertragsarztsitzen deutlich eingeschränkt. Demnach darf der dafür verantwortliche Zulassungsausschuss bei Überversorgung eine Abgabe an einen neuen Arzt oder eine neue Ärztin verweigern. Diese wird in der Regel bei 140 % Versorgungsgrad angenommen.
2.
Die Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin – nicht immer einfach
Selbst für anerkannte Fachleute und erfolgreiche Praxen kann es schwierig sein, einen geeigneten Nachfolger oder Nachfolgerin zu finden. Natürlich machen Sie sich mit Sicherheit ebenfalls Gedanken darüber, wer denn nun der oder die Richtige für die Behandlung der vielen langjährigen Patienten und Patientinnen sein könnte. Sollten Sie noch niemanden im Blick haben, erscheint es sinnvoll, auf unseren Pool von Adviserio zurückzugreifen. Dank unseres ausgezeichneten Netzwerks filtern wir für Sie einen passenden Nachfolger oder eine passende Nachfolgerin heraus.
3.
Schätzung des Praxiswerts
Eine der schwierigsten Fragen betrifft die allgemeine Schätzung des Praxiswerts im Rahmen eines Verkaufs bzw. einer Abgabe. Dieser ist am Ende entscheidend in Bezug auf einen möglichen Verkaufspreis. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass sich der Gesamtwert aus materiellen und immateriellen Faktoren zusammensetzt. Zu den erstgenannten Aspekten zählen beispielsweise:
- Einrichtung der Praxis inklusive Mobiliar, Beleuchtung, EDV usw.
- Grundstück und Anzahl der Räume
- Medizinisch-technische Geräte und Instrumente
- Zugehörige Kraftfahrzeuge
- Verbrauchsmaterialien, zum Beispiel Impfstoffe oder Zahngold
- Bauliche Veränderungen, die Sie selbst vorgenommen haben.
Zur Ermittlung des materiellen Werts lässt sich unter anderem die Bilanz Ihrer Praxis heranziehen. Daneben spielen jedoch auch folgende immaterielle Faktoren eine Rolle, die sich nicht durch betriebswirtschafte Kennzahlen bestimmen lassen:
- Lage der Praxis innerhalb der Stadt oder des Dorfes
- Grad an Bekanntheit
- Organisatorische Strukturen
- Patientenstamm
- Know-how und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Auch hier können unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen. Allgemein ist es sinnvoll, sich hier einen erfahrenen Partner an die Seite zu holen, der sich mit dem Kauf und Verkauf einer Praxis bestens auskennt.
4.
Eigene Finanz- und Ruhestandsplanung
Sofern Sie sich noch keine größeren Gedanken über die eigene Finanz- und Ruhestandsplanung gemacht haben, ist spätestens im Zuge der Planung zur Abgabe der Praxis der ideale Zeitpunkt dafür. Finanziell sollten Sie sich idealerweise durch den Verkauf keine Gedanken mehr machen müssen. Dennoch braucht es einmal eine Kalkulation aller Einnahmen bzw. Rücklagen und der monatlichen Ausgaben, um sicherzugehen.
5.
Regelung zur Übergabe der Patientendaten beachten
Ein häufig unterschätzter Punkt, der einen im schlechtesten Fall in Schwierigkeiten bringen kann, betrifft die Übergabe der Patientendaten. Hier gilt es, erneut Schweigepflicht und Datenschutz zu beachten. Dementsprechend haben die Patienten und Patientinnen in die Weitergabe dieser Daten individuell einzuwilligen.
6.
Zweistufiges Verfahren durchlaufen
Sind alle Rahmenbedingungen erfüllt, durchlaufen Sie ein zweistufiges Verfahren, das in der Regel noch einmal drei bis acht Monate dauern kann. Als Abgebender und Abgebende einer Praxis stellen Sie im ersten Schritt einen Antrag auf Genehmigung der Ausschreibung Ihrer vertragsärztlichen Zulassung. Nach Annahme dieses Antrages erfolgt zunächst die Ausschreibung der Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung, auf die sich der Nachfolger oder die Nachfolgerin dann bewirbt. Erst nach diesem Verfahren können Sie Ihre Praxis rechtskonform und sicher abgeben.
Experte an Ihrer Seite häufig enorm wertvoll
Sie sehen: Der Aufwand einer Praxisnachfolgeplanung ist nicht zu unterschätzen. Darüber hinaus gestaltet sich der Prozess häufig durchaus komplex. Experten wie Adviserio stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie hierbei bestmöglich zu begleiten. Gerne informieren wir Sie unverbindlich zu weiteren Details in Bezug auf eine Nachfolger Ihrer Praxis.